Der Handschlag ist gemacht, das Geld liegt auf dem Konto, der Käufer fährt vom Hof. Für viele Privatverkäufer ist die Sache damit erledigt. Rechtlich ist sie es nicht. Solange das Fahrzeug auf den bisherigen Halter zugelassen ist, landen Knöllchen, Blitzerfotos und im schlimmsten Fall Unfallfolgen zuerst bei ihm. Wer sein Auto verkauft, sollte deshalb wissen, wie der Übergang sauber gelingt.

Zwei Wege nach dem Verkauf

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder meldet der Verkäufer das Auto vor der Übergabe ab, und der Käufer lässt es anschließend neu zu. Oder der Käufer übernimmt das Fahrzeug angemeldet und schreibt es auf sich um. Die erste Variante ist für den Verkäufer sicherer, die zweite für den Käufer bequemer, weil er direkt losfahren kann.

Warum Abmelden oft die bessere Wahl ist

Wird ein angemeldetes Auto übergeben, vertraut der Verkäufer darauf, dass der Käufer die Umschreibung zeitnah erledigt. Geschieht das nicht, läuft die Kfz-Steuer weiter, und die Versicherung ist nur zeitweise verpflichtet, den neuen Fahrer mitzuversichern. Wer sichergehen will, meldet das Fahrzeug vorher ab. Was dabei zu beachten ist, beschreibt ein Ratgeber zum Thema Auto verkauft und abmelden.

Der Kaufvertrag als Absicherung

Ein schriftlicher Kaufvertrag sollte Datum und Uhrzeit der Übergabe festhalten. Damit lässt sich später belegen, wer zu welchem Zeitpunkt für das Fahrzeug verantwortlich war. Außerdem gehören Fahrzeugdaten, Kilometerstand, bekannte Mängel und ein Gewährleistungsausschluss hinein. Eine Kopie des Personalausweises des Käufers ist zulässig, sofern er zustimmt.

Mit Vollmacht zur Zulassungsstelle

Nicht jeder Verkäufer hat Zeit, selbst zur Behörde zu gehen. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann eine andere Person oder ein Zulassungsdienst die Abmeldung erledigen. Eine Vollmacht für den Autoverkauf regelt, wer die Abmeldung vornehmen darf, und sollte gemeinsam mit Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und den Kennzeichen übergeben werden.

Versicherung und Steuer informieren

Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung an Versicherung und Zoll weiter, die Kfz-Steuer endet automatisch. Trotzdem ist es sinnvoll, der eigenen Versicherung den Verkauf mit Kaufvertrag anzuzeigen, damit der Vertrag korrekt abgerechnet wird und der Schadenfreiheitsrabatt auf ein neues Fahrzeug übertragen werden kann.

Ein Autoverkauf ist erst abgeschlossen, wenn der Verkäufer nicht mehr als Halter eingetragen ist. Wer das vor der Übergabe klärt, schläft danach ruhiger.