Samstagmorgen, kurz nach sechs: Vor einer Wohnung in Haidhausen wird ein Kombi beladen. Vier Leute, eine Kühlbox, eine eingerollte Fahne und gut fünf Stunden Autobahn bis zum Auswärtsspiel. Solche Szenen gibt es bei fast jedem Verein, auch bei den Anhängern des TSV 1860 München. Die Fahrgemeinschaft ist die günstigste und geselligste Art, einer Mannschaft hinterherzureisen. Sie wirft aber Fragen auf, über die man am Abend vorher selten nachdenkt: Darf der Fahrer Geld nehmen? Wer zahlt, wenn etwas passiert? Und wie lange kann man eigentlich am Stück fahren, ohne dass es gefährlich wird?
Spritgeld ist erlaubt – Gewinn nicht
Die gute Nachricht zuerst: Wer Mitfahrer mitnimmt und sich die Kosten für Kraftstoff, Maut oder Parkgebühren teilt, betreibt keine gewerbliche Personenbeförderung. Das Personenbeförderungsgesetz nimmt Fahrten ausdrücklich aus, bei denen das Entgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Eine Genehmigung braucht es dafür nicht.
Heikel wird es erst, wenn der Fahrer an den Touren verdient, etwa weil er pro Kopf feste Beträge verlangt, die deutlich über den tatsächlichen Kosten liegen, oder weil er regelmäßig Fremde gegen Bezahlung mitnimmt. Dann kann aus der Gefälligkeit ein genehmigungspflichtiges Geschäft werden – mit Folgen für Versicherungsschutz und Steuer. Praktisch heißt das: Tankquittung aufheben, Gesamtkosten durch die Zahl der Insassen teilen, fertig.
Was die Versicherung abdeckt
Verursacht der Fahrer einen Unfall, kommt seine Kfz-Haftpflichtversicherung auch für die Verletzungen der eigenen Mitfahrer auf. Daran ändert eine Spritkostenbeteiligung nichts. Schäden am eigenen Auto sind dagegen nur über eine Kaskoversicherung gedeckt – wer mit einem älteren Wagen ohne Vollkasko unterwegs ist, trägt dieses Risiko selbst.
Ein Punkt, der oft übersehen wird, ist der Fahrerkreis. Viele Policen sind günstiger, weil nur bestimmte Personen das Auto fahren dürfen oder weil Fahrer unter einem bestimmten Alter ausgeschlossen sind. Übernimmt auf der Rückfahrt ein Freund das Steuer, der nicht im Vertrag steht, ist er zwar gegenüber Dritten versichert, doch der Versicherer kann vom Halter eine Vertragsstrafe oder eine Nachzahlung verlangen. Ein kurzer Blick in die Unterlagen vor der Abfahrt erspart diesen Ärger.
Fahrerwechsel und Pausen planen
Für private Autofahrer gibt es in Deutschland keine gesetzlich festgelegten Lenkzeiten. Das bedeutet nicht, dass die Strecke egal wäre. Verkehrssicherheitsverbände empfehlen, spätestens alle zwei Stunden eine Pause von etwa einer Viertelstunde einzulegen, und das hat seinen Grund: Müdigkeit kündigt sich schleichend an, und gerade auf eintönigen Autobahnabschnitten unterschätzen Fahrer, wie stark die Konzentration nachlässt.
Bewährt hat sich, schon vor der Abfahrt festzulegen, wer welche Etappe übernimmt. So steht niemand nach dem Spiel am Rastplatz und merkt, dass alle außer einem schon ein Bier getrunken haben. Für Fahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze, für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren absolutes Alkoholverbot. Wer zurückfährt, bleibt also nüchtern – und das sollte in der Gruppe nicht verhandelbar sein.
- Hinfahrt: großzügig planen, Stau und Baustellen sind an Wochenenden die Regel.
- Rückfahrt: Wer nach einem langen Tag erschöpft ist, fährt nicht – lieber Fahrer tauschen oder eine längere Pause machen.
- Nachtfahrten: Zwischen zwei und fünf Uhr ist das Unfallrisiko durch Sekundenschlaf besonders hoch.
Ladung sichern, auch die Fahne
Was im Kofferraum oder auf der Hutablage liegt, wird bei einer Vollbremsung zum Geschoss. Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt, dass Ladung so verstaut ist, dass sie auch bei plötzlichem Ausweichen nicht verrutschen kann. Kühlbox und Taschen gehören deshalb nach unten in den Kofferraum, schwere Gegenstände direkt an die Rückbanklehne. Eine lange Fahnenstange, die zwischen den Sitzen nach vorne ragt, ist keine gute Idee; besser ist eine zerlegbare Stange oder die Fahne zusammengerollt im Kofferraum.
Ist das Auto voll besetzt, lohnt ein Blick in den Fahrzeugschein: Die zulässige Gesamtmasse ist mit vier Erwachsenen und Gepäck schneller erreicht, als man denkt. Bei Kombis kann auch der Reifendruck für volle Beladung angepasst werden müssen – die Werte stehen meist im Tankdeckel oder in der Fahrertür.
Wann der Fanbus die bessere Wahl ist
Bei weiten Strecken oder großen Gruppen fahren viele Fanclubs mit einem gemieteten Reisebus. Der Vorteil liegt auf der Hand: Niemand muss fahren, alle können sich unterhalten oder schlafen, und die Anreise endet oft näher am Gästeblock. Für den Fahrer eines Busses gelten anders als im Pkw strenge Vorgaben. Nach EU-Recht darf er höchstens viereinhalb Stunden am Stück lenken, danach ist eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben, die sich in zwei Abschnitte teilen lässt. Bei sehr langen Touren braucht es deshalb einen zweiten Fahrer – das sollte bei der Buchung geklärt sein.
Wer als Fanclub selbst einen Bus organisiert, sollte zudem schriftlich festhalten, wer Vertragspartner des Busunternehmens ist und wer für Schäden im Fahrzeug aufkommt. Verschmutzungen oder beschädigte Sitze können teuer werden.
Die kleine Checkliste vor der Abfahrt
- Kosten klar absprechen: Sprit, Maut und Parken teilen, keinen Aufschlag verlangen.
- Fahrerkreis in der Versicherung prüfen, bevor jemand anderes ans Steuer geht.
- Etappen und Rückfahrer festlegen, der Rückfahrer trinkt keinen Alkohol.
- Gepäck tief und fest verstauen, Fahne und Stange nicht lose im Innenraum.
- Reifendruck und Ölstand vor der langen Strecke kontrollieren, am besten eine Warnweste pro Insasse griffbereit in die Türfächer legen.
- Für die Rückfahrt eine Raststätte als Treffpunkt ausmachen, falls die Gruppe getrennt wird.
Wer vor der Tour noch Schal, Fahne oder Trikot braucht, wird im offiziellen Fanshop des TSV 1860 München fündig. Die Fahrt selbst bleibt aber das, was sie immer war: ein Teil des Spieltags, der oft genauso in Erinnerung bleibt wie die neunzig Minuten im Stadion.
Fragen aus der Praxis
Muss ich als Fahrer die Spritkostenbeteiligung versteuern?
Solange nur die tatsächlichen Kosten geteilt werden, entsteht kein Gewinn und damit in aller Regel nichts zu versteuern. Anders kann es aussehen, wenn regelmäßig und mit Aufschlag Fahrten gegen Geld angeboten werden.
Haftet ein Mitfahrer, der sich nicht anschnallt?
Das Verwarnungsgeld zahlt ein erwachsener Mitfahrer selbst. Nach einem Unfall kann ihm zudem ein Mitverschulden angerechnet werden, wenn die Verletzungen mit Gurt geringer ausgefallen wären. Für Kinder ist der Fahrer verantwortlich.
Wie viele Personen dürfen im Auto mitfahren?
So viele, wie Sitzplätze mit Gurt im Fahrzeugschein eingetragen sind. Eine fünfte Person auf der Rückbank eines Viersitzers ist nicht erlaubt, auch nicht für eine kurze Strecke.
