Unfall im Ausland – Checkliste, Polizei, Grüne Karte & Tipps

Unfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

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Unfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

Ob Blechschaden oder Personenschaden – ein Crash im Ausland ist immer komplex. Unser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist, wie Sie Beweise sichern und die Schadenregulierung in der EU & darüber hinaus anstoßen.

Aktualisiert:

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer Polizei rufen, europäischen Unfallbericht ausfüllen und – wenn vorhanden – Grüne Karte bereithalten.
  • In der EU/Island/Liechtenstein/Norwegen/Schweiz hilft der Zentralruf der Versicherer beim Ermitteln des Schadenregulierungsbeauftragten.
  • Bei Unfällen in Deutschland mit ausländischem Fahrzeug ist das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) zuständig.
  • Die Grüne Versicherungskarte weist Ihre Kfz-Haftpflicht nach – in einigen Ländern ist sie Pflicht.

So verhalten Sie sich am Unfallort

Der wichtigste Rat lautet: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen. Nachfolgende Schritte helfen, die Situation zu sichern und spätere Ansprüche abzusichern.

Unfallstelle sichern

  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen.
  • Warndreieck mit ausreichendem Abstand aufstellen (innerorts mind. 50 m, außerorts 100–150 m).
  • Bei Dunkelheit zusätzliche Lichtquellen verwenden, ohne sich selbst zu gefährden.

Erste Hilfe & Notruf

  • Prüfen, ob Personen verletzt sind, Erste Hilfe leisten.
  • Europäischer Notruf: 112 (kostenlos, EU-weit erreichbar).
  • Eigene Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen – wichtig für Schmerzensgeldansprüche.

Beweise und Daten sichern

  • Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen (zweisprachig verfügbar). Keine Schuldanerkenntnisse unterschreiben.
  • Kontaktdaten und Versicherungsnummern aller Beteiligten notieren, Kennzeichen fotografieren.
  • Fotos/Videos von Unfallstelle, Spuren, Schäden, Umgebung (Schilder, Ampeln) erstellen.
  • Zeugen ansprechen und Anschriften sichern.
  • Eigene Versicherung zeitnah informieren – Fristen beachten.

⚠️ Kein Schuldeingeständnis: Formulierungen wie „Ich bin schuld“ können sich nachteilig auswirken. Bleiben Sie bei Fakten (Ablauf, Ort, Zeit, Beteiligte) und verweisen Sie auf die Sachverhaltsklärung.

Polizei rufen – ja oder nein?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, im Ausland immer die Polizei zu verständigen. In einigen Ländern (u. a. in Teilen Osteuropas) ist selbst bei Bagatellschäden ein Polizeiprotokoll für die spätere Regulierung erforderlich. Andernorts nehmen Beamte Kleinschäden nicht auf. Mit einer Meldung sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite.

Bitten Sie um eine Vorgangsnummer bzw. Kopie der Anzeige. Dokumente möglichst aufbewahren oder fotografieren.

Besonderheiten bei Mietwagen

Wer mit einem Leihwagen unterwegs ist, sollte vorab prüfen, ob die eigene Police die Nutzung im Ausland ausreichend abdeckt. Stichwort: Mallorca-Police (auch: Mallorca-Klausel). Sie erhöht die Deckungssummen für Mietwagen im europäischen Ausland, die dort häufig niedriger sind als in Deutschland.

Nach dem Unfall mit Mietwagen

  • Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Polizei rufen.
  • Unfallbericht ausfüllen, Fotos/Videos anfertigen.
  • Vermieter sofort informieren und Vorgehen abstimmen (Pannenhilfe, Ersatzwagen, Rückgabe).
  • Bei Rückgabe Schadensbericht ausstellen lassen, Belege sammeln (z. B. Abschleppkosten).

💡 Tipp: Ohne Mallorca-Police drohen bei Personenschäden hohe Eigenanteile. Prüfen Sie vor Reiseantritt Ihre Deckung und nehmen Sie ggf. eine Zusatzversicherung.

Schadenregulierung im In- & Ausland

In der EU gilt: Jede Kfz-Versicherung benennt je Mitgliedstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten. So können Geschädigte Ansprüche bequem im Heimatland geltend machen.

Zentralruf der Versicherer

Der Zentralruf der Autoversicherer hilft, den zuständigen Beauftragten der gegnerischen Versicherung zu ermitteln – auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Wichtige Hotlines
KontaktTelefon
Aus Deutschland0800 250 260 0
Aus dem Ausland+49 40 300 330 300

Alternativ lässt sich die Anfrage online stellen. Für eine zügige Regulierung hilfreich: Europäischer Unfallbericht, Daten des Unfallgegners und – wenn vorhanden – die Grüne Karte.

Wenn es länger dauert

Zieht sich die Bearbeitung durch die gegnerische Versicherung länger als etwa drei Monate hin, kann die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe unterstützen. Außerhalb der EU ist es meist nötig, die gegnerische Versicherung direkt zu kontaktieren.

Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland

Kommt es in Deutschland zu einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug, ist das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) die zentrale Anlaufstelle der deutschen Haftpflichtversicherer. Das DBGK koordiniert die Abwicklung mit der ausländischen Versicherung – ein Vorteil, weil die Abläufe teils stark von den deutschen Regelungen abweichen.

Grüne Karte: Bedeutung & Länder

Die Grüne Versicherungskarte (internationale Versicherungskarte) ist der Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. In der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und der Schweiz gilt das Kennzeichenabkommen; eine Mitführpflicht besteht dort nicht. Trotzdem ist die Karte nützlich, da alle relevanten Versicherungsdaten enthalten sind.

In einigen Ländern außerhalb der EU – etwa Albanien, Russland oder der Türkei – ist das Mitführen verpflichtend. Die Karte stellen Versicherer in der Regel kostenlos aus (digital oder Papier). Prüfen Sie vor Abreise die Gültigkeit und ob das Reiseland abgedeckt ist.

Praktische Checkliste für die Handschuhbox

Dokumente & Helfer

  • Europäischer Unfallbericht (zweifach)
  • Grüne Versicherungskarte
  • Versicherungsnummer, Notrufnummern
  • Kugelschreiber, Einweg-Handschuhe
  • Mobiltelefon mit Ladeoption

Im Ernstfall durchführen

  1. Absichern: Warnblinker, Weste, Dreieck
  2. 112 rufen, Erste Hilfe leisten
  3. Polizei informieren, Vorgangsnummer notieren
  4. Unfallbericht + Fotos/Videos
  5. Kontakte & Zeugen sichern, Versicherung informieren

Fazit: Vorbereitung zahlt sich aus

Ein Unfall im Ausland ist belastend – mit der richtigen Vorbereitung bleibt er jedoch beherrschbar. Bewahren Sie Ruhe, sichern Sie die Stelle, dokumentieren Sie gründlich und halten Sie zentrale Kontakte wie den Zentralruf der Versicherer parat. Die Grüne Karte und der Europäische Unfallbericht beschleunigen die Regulierung. Wer mit Mietwagen reist, prüft vorab die Deckung (Mallorca-Police). So reduzieren Sie Risiken, Zeitverlust und Kosten – und kommen schneller wieder mobil weiter.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Regelungen, Ländervorgaben und Telefonnummern können sich ändern. Prüfen Sie Details vor Reiseantritt bei Ihrer Versicherung und den zuständigen Stellen.

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